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1267. Juli 31. Glonove.

2 Kal Aug. p. Clem. IV. a. 3.

Guido (wie in No. 1264) ermächtigt den Propst und das Kapitel der Oppeler Kirche, mit geistlichen Strafen gegen die invasores occupatores und detentores von Gütern und Zehnten des Stiftes einzuschreiten.

Or. mit dem S. des Ausstellers P.-A. Kreuzstift Oppeln. 1. Die Urkunde ist in dem erwähnten Aufsatze Dr. Markgrafs, Zeitschrift V. 99 und 105, irrthümlich auf den 31. März gesetzt.


Codex Diplomaticus Silesiae, Bd. 7, 1875; Regesten zur schlesischen Geschichte, Th. 2: Bis zum Jahre 1280. Herausgegeben von Colmar Grünhagen.